Baumängel möglichst genau beschreiben
Berlin (dpa/tmn) - Wenn Bauherren bei einer Firma einen Mangel rügen, müssen sie diesen möglichst genau beschreiben. Dazu reicht es aus, wenn der Betroffene den Schaden in einfachen Worten erläutert.
Die technischen Ursachen für den Mangel müssen dagegen nicht genannt werden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. „Hausbesitzer müssen das Symptom beschreiben und erläutern, wo der Schaden liegt“, erklärt die Fachanwältin Heike Rath.
Weil der Bauherr in der Regel ein Laie ist, dürfe dies mit simplen Worten geschehen, zum Beispiel: „Im Keller unter der Treppe ist die Außenwand nass. Die feuchte Stelle ist handtellergroß.“ Wichtig sei aber, sich an die richtige Firma zu wenden. Nur sie sei zur Nachbesserung verpflichtet. Wendet sich der Bauherr dagegen an den Falschen, und kommt dieser irrtümlich zu einer Besichtigung auf die Baustelle, müsse ihm der Bauherr diesen unnötigen Aufwand ersetzen.