Beim Verputzen Fassadendämmung nachrüsten

Rostock (dpa/tmn) - Wer die Außenfassade alter Häuser neu verschalt oder verputzt, muss oft auch bei der Wärmedämmung nachrüsten. Darauf weist die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern hin.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt die Nachrüstung vor, wenn die Wand einen Dämmwert hat, der schlechter als 0,9 W/mK (Watt pro Meter und Kelvin) ist. Der Dämmwert der sanierten Wand müsse dann unter 0,24 W/mK liegen. „Wenn Außenwandflächen sowieso erneuert werden, sind die Zusatzkosten für Wärmedämm-Maßnahmen gering“, sagt der Fachberater Horst-Ulrich Frank. „Das Risiko von Schimmelpilzbildung wird ebenfalls gemindert, da sogenannte Wärmebrücken bei fachgerechter Ausführung überdämmt werden.“