Besorgter Nachbar muss nicht für Fehlalarm zahlen
Berlin (dpa/tmn) - Nachbarn müssen bei einem Fehlalarm nicht für die Kosten des Feuerwehreinsatzes aufkommen. Das gilt zumindest dann, wenn es vor dem Notruf hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall gegeben hat.
In dem Fall war ein Mieter verreist und hatte eine Zeitschaltuhr eingerichtet, die das Licht in seiner Wohnung in unregelmäßigen Abständen an und ausschaltete. Sein Nachbar wusste nichts von dieser Maßnahme und ging davon aus, der verreiste Mieter sei zu Hause. Als der Nachbar mehrmals klingelte und niemand die Tür öffnete, ging er davon aus, ein Notfall sei geschehen. Er rief die Feuerwehr. Die brach die Wohnungstür auf, doch es war niemand zu Hause.
Für die Kosten des Einsatzes musste der Nachbar aber nicht aufkommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: 1 A 154/89), wie der Deutsche Mieterbund mitteilt. Denn das Gericht sah hierbei hinreichende Anhaltspunkte für einen Notfall als gegeben an. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, vor der Abreise in den Urlaub die Nachbarn zu informieren, damit nicht fälschlicherweise ein Notfall angenommen wird.