BGH erleichtert erneut Mieterhöhungen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es Vermietern erneut leichter gemacht, höhere Mieten durchzusetzen: Auch wenn eine Wohnung mit Hilfe öffentlicher Mittel instand gesetzt worden ist, darf die Miete erhöht werden.

Die Mieterin der Wohnung könne sich nicht darauf berufen, dass die Vermieterin diese Gelder bei der Begründung der höheren Miete hätte erwähnen und berücksichtigen müssen, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch (19. Januar). Die Vermieterin hatte geklagt, nachdem die Mieterin die erhöhte Miete nicht akzeptieren wollte. In der Vorinstanz war ihr zunächst recht gegeben worden; ein Berufungsgericht hatte die Klage jedoch abgewiesen. Dagegen hatte sie beim BGH nun erfolgreich Revision eingelegt (Aktenzeichen: VIII ZR 87/10).

Die Klägerin hatte sich zur Begründung der Erhöhung auf den Mietspiegel berufen, die Fördermittel jedoch nicht erwähnt. Das sei auch nicht notwendig, erklärten die BGH-Richter. Nur Modernisierungsmaßnahmen mit Hilfe öffentlicher Mittel seien anzurechnen. Wenn eine Wohnung aber nur instand gesetzt worden sei, so habe dies keinen Einfluss auf die eine geplante Mieterhöhung.