Pflicht des Mieters Depression rechtfertigt keine unpünktliche Mietzahlung
Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen ihre Miete pünktlich und vollständig zahlen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter sie abmahnen und im Zweifel auch kündigen.
Mieter können sich in diesem Fall nicht damit herausreden, wegen einer starken Depression nicht in der Lage gewesen zu sein, die Zahlung pünktlich zu leisten, befand das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Ausgabe 15/2017) berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter mehrfach seine Miete zu spät gezahlt und dabei oft auch nicht den vollen Betrag überwiesen. Der Vermieter mahnte den Mieter deshalb mehrmals ab. Als das nichts half, kündigte er dem Mieter und erhob Räumungsklage.
Der Mieter wandte als Entschuldigung ein, er leide unter starken Depressionen und sei daher nur eingeschränkt in der Lage, seine eigenen Angelegenheiten ordnungsgemäß zu regeln.
Dem Amtsgericht reichte das aber nicht. Der Mieter habe seine Pflichten erheblich verletzt. Der Vermieter habe ihn ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm gekündigt wird, sollte er ein weiteres Mal zu spät zahlen. Dass er sein Fehlverhalten trotz mehrfacher Abmahnungen fortgesetzt habe, wiege hier besonders schwer.
Die Depression führe nicht zur Schuldunfähigkeit. Denn es hätte genügt einen Dauerauftrag einzurichten. Warum der Mieter dazu nicht in der Lage gewesen sei, sei nicht ersichtlich (Az:: 7 C 186/16).