Fiftyfifty stoppt Vermieter, der Türen ausbaut

Das Obdachlosen-Magazin Fiftyfifty hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, um ehemalige Wohnungslose in Oberbilk zu schützen.

Diese Wohnungstür wurde in einem Haus an der Lessingstraße ausgebaut.

Foto: Fiftyfifty

Düsseldorf. Die Auseinandersetzung zwischen einem Immobilienunternehmen und den Bewohnern eines Hauses in Oberbilk hat am Dienstag das Amtsgericht erreicht. Dieses erlies vier einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen. Danach ist es untersagt, im Haus Wohnungstüren auszubauen. Sollte der Vermieter sich nicht an diese Vorgabe halten, drohen ihm Ordnungsgelder oder ersatzweise Haft.

Das Amtsgericht hat den Vorgang bestätigt auf Anfrage. Wenn der Vermieter die Türen entferne, sei der Gebrauch der Wohnung nicht mehr so möglich, wie es im Mietvertrag vereinbart wurde. Deshalb ist das Ausbauen untersagt. Der Geschäftsführer des Immobilienunternehmens war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Das Haus an der Lessingstraße hat einst der Ordensgemeinschaft der Armen Brüder gehört und war mit Spenden finanziert worden, die das Straßenmagazin Fiftyfifty gesammelt hatte. In dem Haus leben ehemalige Wohnungslose in Gemeinschaften und zahlen dafür eine kleine Miete. Im Januar 2017 verkauften die Armen Brüder die Immobilie. In der Folge habe der Vermieter versucht, die Mieter zum Auszug zu bewegen, sagte Oliver Ongaro von Fiftyfifty.

Laut Ongaro gibt es 24 Parteien im Haus, neun seien ausgezogen. In einem Fall habe es eine Zwangsräumung gegeben, in mindestens einem Fall habe ein Mieter 2000 Euro für seinen Auszug angenommen. Vor gut einer Woche hätten die verbliebenen Mieter einen Brief erhalten. Darin wurden sie darüber informiert, dass Handwerker kommen würden und Türen ausbauen, um Renovierungsarbeiten vornehmen zu können. Eine Tür entfernten die Handwerker am Montag tatsächlich, dann schritten FiftyFifty und die Polizei ein und stoppten das Treiben mit Verweis aufs Amtsgericht.