Eigenbedarf: Vermieter muss Alternative anbieten

Landsberg am Lech (dpa/tmn) - Kündigt der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, muss er dem Mieter eine Alternativwohnung anbieten. Diese sogenannte Anbietpflicht soll den harten Eingriff der Kündigung und den daraus folgenden Wohnungsverlust abmildern.

Sind die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben, kann der Vermieter verpflichtet sein, dem Mieter schon vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten. So entschied das Amtsgericht Landsberg am Lech (Aktenzeichen: 1 C 194/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

In dem Fall hatte der Vermieter einer Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Den Eigenbedarf begründete er unter anderem mit seiner Heirat und seiner etwa zeitgleich aufgenommenen selbstständigen Tätigkeit. Der Vermieter bewohnte in dem Drei-Parteien-Haus die kleinste Wohnung im Dachgeschoss. Die Mieterin wohnte in der Erdgeschosswohnung. Im ersten Stock befand sich eine gleich große Wohnung, die leer stand, bevor der Mieterin gekündigt wurde. Nur sieben Wochen vor der Kündigung wurde die Wohnung wieder vermietet.

Mit seiner Räumungsklage hatte der Mann daher keinen Erfolg. Sein Versäumnis war es, seiner Mieterin die freie Wohnung in der ersten Etage nicht angeboten zu haben. Es sei übliche Rechtsprechung, dass ein wegen Eigenbedarfs kündigender Vermieter dem Mieter vergleichbare freie Wohnungen anbieten müsse, so die Richter.