Eigene Wohnung: Keine Provision bei Vermittlung

München (dpa/tmn) - Ein Makler hat keinen Anspruch auf eine Provision, wenn er eine Wohnung vermittelt, die ihm selbst gehört. Das erläutert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das gelte auch dann, wenn die Vermögensverwalterin des Wohnungseigentümers bei der Vermittlung der Wohnung tätig wird. Die DAV weist auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin (Aktenzeichen: 282 C 33538/09). In dem Fall hatte ein Maklerbüro eine Zwei-Zimmer-Wohnung angeboten. Es meldete sich eine Interessentin, der das Maklerbüro eine Ansprechpartnerin nannte. Diese führte mit der Frau eine Besichtigung durch. Sie übergab ihr sämtliche Informationen zu der Wohnung und nahm eine Selbstauskunft entgegen.

Nachdem der Mietvertrag abgeschlossen war, bezahlte die neue Mieterin die Provision an das Maklerbüro. Als sie jedoch erfuhr, dass ihre Ansprechpartnerin die Vermögensverwalterin des Wohnungseigentümers war, verlangte sie die Provision zurück. Schließlich verbiete das Gesetz, dass der Eigentümer für die Vermittlung seiner Wohnung Geld verlange. Dies müsse auch für seine Vermögensverwalterin gelten.

Die Richterin gab der Mieterin Recht. Hintergrund der gesetzlichen Regelung sei es, Wohnungssuchende vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen. Außerdem solle damit verhindert werden, dass Wohnungsvermittler Entgelte fordern, obwohl eine echte Vermittlertätigkeit gar nicht vorliege.