Gerichtsentscheidung Einbau von Herd mit Induktionskochfeld ist Modernisierung
Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Gas- gegen einen Induktionsherd austauscht, modernisiert die Wohnung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 103 C 196/16), durch den neuen Induktionsherd werde der Gebrauchswert der Küche nachhaltig erhöht.
Bei einem Induktionsherd werde die Hitze genauso schnell erreicht und sei ebenso leicht regulierbar wie bei einem Gasherd, die Unfallgefahr sei jedoch deutlich reduziert, weil es keine offene Flamme mehr gibt.
Im Gegenzug hätten die Mieter aber für den notwendigen Kauf neuer Töpfe und Pfannen einen Aufwendungsersatzanspruch, erklärte das Amtsgericht. Laut Mieterbund schätzte das Gericht, dass für qualitativ hochwertige Töpfe und Pfannen 500 Euro notwendig seien. Ein Abzug „neu für alt“ sei nicht vorzunehmen. Aber: Der Mieter muss für die 500 Euro auch tatsächlich Töpfe und Pannen kaufen, er muss gegenüber dem Vermieter abrechnen.