Fensterrahmen: Architekt muss Pflegetipps geben

Koblenz (dpa) - Kein Fensterbau ohne Pflegetipps: Wenn ein Architekt den Einbau bestimmter Fensterrahmen empfiehlt, muss er darauf hinweisen, dass die regelmäßig mit Schutzlack gestrichen werden müssen.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Gibt ein Architekt beim Fensterrahmen-Einbau keine Pflegehinweise, haftet er, wenn der Bauherr die Rahmen nicht regelmäßige lackiert und das Holz deswegen fault (Aktenzeichen: 5 U 297/11).

Das Gericht gab damit einem Ehepaar Recht, das von seinem Architekten rund 14 770 Euro Schadensersatz für verfaulte Fensterrahmen verlangt hatte. Der Architekt hatte den Klägern die Rahmen aus Kiefernholz empfohlen, aber nicht darauf hingewiesen, dass die etwa alle zwei Jahre einen Schutzanstrich benötigen. Deswegen fing das Holz an zu faulen.

Das Gericht entschied, dass der Architekt das Ehepaar nicht ausreichend beraten habe: Entweder müsse er entsprechende Pflegehinweise geben - oder von der Holzart abraten, wenn die Hausbesitzer die Rahmen nicht regelmäßig warten wollten.