Gericht: Baulärm Grund für Mietminderung
Berlin (dpa/bb) - Das Landgericht Berlin hat einer Mieterin Recht gegeben, die wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück eine Mietminderung verlangt hat. Eine Rückzahlung von 950 Euro wegen der Belästigung durch Lärm, Staub und Erschütterungen sei gerechtfertigt, urteilten die Richter.
Das entspricht gut 20 Prozent der während der Bauarbeiten gezahlten Miete, heißt es in einer Mitteilung der Berliner Zivilgerichte am Freitag. Zwischen 2013 und 2015 waren auf dem Nachbargrundstück der Frau eine Tiefgarage und ein Gebäude errichtet worden. Als die Mieterin im Jahr 2000 den Mietvertrag für ihre Wohnung in Berlin-Mitte abschloss, hatte sich dort noch eine mit Bäumen bewachsene Baulücke befunden.
Das Gericht urteilte (Az: 67 S 76/16), dass Baumaßnahmen in Großstädten zwar nicht unüblich seien, die Mehrzahl der Mietwohnungen von solchen Beeinträchtigungen jedoch nicht betroffen sei. Auch der Umstand, dass die Vermieterin keinen Einfluss auf Bauarbeiten auf anderen Grundstücken hat, ändere daran nichts. Die Mieterin hatte zunächst beim Amtsgericht geklagt, das die Klage im Januar jedoch bis auf einen geringen Teilbetrag abgewiesen hatte. Daraufhin war die Frau in Berufung gegangen.