Gericht erlaubt Rauchen auf Balkon - trotz zorniger Nachbarn
Rathenow (dpa) - Raucher gegen Nichtraucher. Justitia hat ein neues Kapitel geschrieben - diesmal zugunsten der Raucher. Der erbitterte Streit zwischen Nachbarn hängt weiter in der Luft.
Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow am Freitag (6. September) entschieden und die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaares abgewiesen. Die Kläger aus Premnitz in Brandenburg hatten sich am Zigarettenqualm von der Etage unter ihnen gestört und waren deswegen vor Gericht gezogen. Das Rentner-Paar wollte erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah Richter Peter Lanowski keine Rechtsgrundlage.
Die Beeinträchtigung infolge des Rauchens der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied Lanowski. Die Kläger kündigten Berufung an. Aus ihrer Sicht können sie ihren Balkon nur noch eingeschränkt nutzen wegen des Qualms der Nachbarn unter ihnen. Draußen einen Kaffee zu trinken oder eine Zeitung zu lesen sei quasi unmöglich, hatte das Paar argumentiert.
Die Kläger hatten dem Gericht ein Protokoll vorgelegt, das dokumentierte, wann die Nachbarn zur Zigarette griffen. Auch Fotos hatten sie eingereicht. Konkret wollten die Beiden ein Rauchverbot für die Zeiten zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und zwischen 20 und 23 Uhr erreichen.
Dafür sah Richter Lanowski keine Veranlassung. Er stützte sich bei seinem Urteil auf die Angaben der beklagten Mieter. Danach rauchen sie abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich auf dem Balkon. Dies stelle keine übermäßige Belästigung dar, meinte der Richter.
Der brandenburgische Fall erregte besonderes Interesse nach einem Raucher-Urteil aus Nordrhein-Westfalen. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die fristlose Kündigung eines 75-Jährigen wegen Zigarettenrauchs bestätigt. Der Mann will das Urteil nicht akzeptieren.