Nach dem Urteil Grundsteuer gekippt: Mieter und Eigentümer müssen abwarten

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Die Grundsteuer müssen Gemeinden nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts künftig anders berechnen - für Verbraucher besteht aber noch kein Handlungsbedarf.

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„Für Eigentümer und Mieter ändert sich durch das Urteil zunächst nichts. Die Politik hat nun bis Ende 2019 Zeit, ein neues Gesetz dazu auf den Weg zu bringen“, erklärt Zenon Bilaniuk vom Bund der Steuerzahler. Und dann gibt es noch eine Übergangszeit. „Die Gemeinden hätten dann noch einmal fünf Jahre Zeit, um das Gesetz praktisch umzusetzen.“ Denn das neue Gesetz wird erst ab 1. Januar 2024 wirksam.

Wie die Grundsteuer in Zukunft berechnet wird, ist noch unklar. „Wir müssen abwarten, was die Politik genau unternimmt“, sagt Bilaniuk. Im Gespräch waren bisher drei verschiedene Modelle - entweder eine Berechnung nach Grundstücks- und Wohnfläche oder nach Grundstückswert oder ein Mischmodell.

Eine Neuberechnung ist nötig, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt hat. Die Richter argumentierten, dass Regelungen für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Westdeutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen.

Betroffen sind von der Entscheidung fast alle Bürger: Denn Mieter zahlen die Grundsteuer indirekt über die Nebenkostenabrechnung und Eigentümer zahlen sie direkt an die Gemeinde. „Doch solange die neue Regelung noch nicht wirksam ist, müssen Mieter und Eigentümer nichts unternehmen“, sagt Bilaniuk.

Für den Bund der Steuerzahler ist nun wichtig, dass durch die Neuregelung Wohnen nicht teurer wird und dass die Politik zeitnah reagiert. „Damit Bürger Klarheit haben, was sich für sie ändert und finanziell auf sie zukommt“, sagt Bilaniuk.