Guter Schutz Sturm und Sturzfluten - Häuser gegen Unwetter wappnen
München/Bonn (dpa/tmn) - Starkregen, Überschwemmungen, Stürme - Unwetter ereignen sich immer mal wieder. Der statistische Nachweis einer Zunahme von Extremwetter ist noch schwierig.
Dennoch gehen viele Experten davon aus, dass solche Ereignisse künftig mit steigender Häufigkeit auftreten - auch in Gegenden, in denen bisher alles ruhig scheint. Was heißt das für Hausbesitzer und jene, die den Bau planen?
VORAUSSCHAUEN: „Vor allem beim Neubau kann man von vornherein auf hochwassergerechtes Bauen achten“, rät Prof. Norbert Gebbeken von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Das ist nicht wesentlich teurer.“ Das Nachrüsten ist auch möglich, aber aufwendiger.
ÖFFNUNGEN SICHERN: „Das Wasser sucht sich immer seinen Weg“, sagt Christoph Unger, Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn. „Mögliche Zutrittswege sind Fenster und Türöffnungen, aber auch Lichtschächte, Kellerfenster und Kellertüren.“ Nasse Außenwände oder Bodenplatten lassen Wasser ebenfalls ins Haus. „Der Klassiker ist der Rückstau aus dem Kanalnetz.“
DÄCHER ABSICHERN: Die Vorschriften zur sogenannten Windsogsicherung von Elementen zur Dacheindeckung wurden vor einigen Jahren angepasst. „Die größte Gefahr für ein Dach entsteht nämlich nicht durch den Winddruck, sondern durch den Windsog“, erklärt Udo Wirges, Bereichsleiter Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima in St. Augustin. Durch Verwirbelungen ist bei einem Sturm vor allem die dem Wind abgewandte Dachfläche gefährdet, besonders am Rand. „Metalldächer werden heute nach den neuen Vorschriften zur Windsogsicherung gebaut. Bei Ziegeldächern können Hausbesitzer zusätzlich Sturmklammern anbringen lassen.“
AUFBAUTEN BEFESTIGEN: Antennen, Satellitenanlagen oder Solarkollektoren müssen sicher befestigt sein. „Aufgeständerte Kollektoren auf Flachdächern sind zusätzlich zu fixieren oder zu beschweren, wenn ihr Eigengewicht keine ausreichende Sicherung bietet“, erklärt Unger. „Kollektoren auf Schrägdächern verschraubt man am besten fest.“ Wichtig ist auch, die Regenrinnen und Fallrohre von Blättern und Schmutz frei zu halten. Sind sie verstopft, staut sich das Wasser auf und drückt in das Hausinnere.
KELLER UND UNTERGESCHOSS SCHÜTZEN: Keller müssen gegen drückendes Grundwasser abgesichert sein. „Die Premium-Lösung ist eine weiße Wanne, die ist sehr dicht“, erklärt Prof. Gebbeken. Er empfiehlt weiße Wannen vor allem für Keller, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Die untere Etage des Hauses ist zusätzlich geschützt, wenn die Türen einen halben bis einen Meter über der Geländeoberkante liegen. „Dann braucht man zwar etwas höhere Eingangstreppen, aber das Wasser läuft nicht so leicht ins Haus.“
RÜCKSTAUENDES WASSER FERNHALTEN: „Hausbesitzer haben die Pflicht, ihr Haus gegen rückstauendes Wasser aus dem Kanalnetz abzusichern“, sagt Wirges. Es kann sein, dass Versicherungen das vorschreiben. Dafür ist nötig, die lokale Rückstauebene zu kennen - das ist die Grenze, bis zu der das Wasser bei Rückstau in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Informationen dazu gibt es bei der Kommune.
Alle Entwässerungsanlagen, die unter dieser Marke liegen, sollten gesichert werden, zum Beispiel Toiletten, Duschen oder Waschbecken im Keller und Erdgeschoss. Das geschieht mit einer Abwasserhebeanlage, die das Abwasser sicher ableitet oder auf ein höherliegendes Niveau pumpt. Unter Umständen können auch Rückstauklappen eingesetzt werden, die sich schließen, wenn das Wasser von der Kanalisation ins Haus fließen will. Planung und Ausführung sollten durch einen Fachbetrieb erfolgen. Die regelmäßige Wartung dieser Anlagen ist wichtig - auch für den Versicherungsschutz.
ÖLTANKS VERANKERN: „Am sichersten sind natürlich Tankanlagen, die oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes aufgestellt sind“, sagt Wirges. Diesen Wert erfährt man bei der Kreisverwaltung. Tieferliegende Heizöltanks lassen sich zusätzlich verankern, damit sie bei Wassereinbruch nicht aufschwimmen. Wichtig ist auch, die Leitungen möglichst hoch zu verlegen. Installationsarbeiten und Nachrüstmaßnahmen zur Hochwassersicherheit dürfen laut Wirges nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die die Anforderungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz erfüllen.