Haltbarkeitsdatum bei Putzmitteln ist meist unnötig

Düsseldorf (dpa/tmn) - Einige bekannte Handelsketten sorgen beim Verbraucher für Verwirrung: Sie lassen auf für sie produzierte Haushaltsreiniger und Waschmittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufdrucken.

Verbraucherschützer sagen: Das ist unnötig.

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum, wie es bei Lebensmitteln üblich ist, ist bei Putzmitteln überflüssig. Denn diese würden auch nach Jahren weder „schlecht“, noch verlören sie ihre Wirkung, erklärt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Verbraucher sollten Putzmittel wie Spülmittel, Bad-, Glas- oder Toilettenreiniger nicht wegwerfen, sondern weiterverwenden, bis die Flasche oder Tube leer ist.

Der Verbraucherschützer befragte zu dem Thema auch Hersteller von Haushaltsreinigern, die Tryba zufolge ebenfalls keinen Grund für ein Mindesthaltbarkeitsdatum sehen. Putzmittel seien nahezu unbegrenzt haltbar und könnten somit auch nach vielen Jahren noch bedenkenlos verwendet werden. Eine Ausnahme seien Reiniger, die Biozide enthalten wie Desinfektionsmittel oder scharfe, ätzende „Chemiekeulen“. Hierfür sehe der Gesetzgeber ein Verfallsdatum vor. Von diesen Reinigern rät Tryba jedoch ab, da für eine Reinigung oder beim Frühjahrsputz meist Essig, Wasser und Schwamm reichten.