Rücksichtnahme ist Pflicht Hausmeister angegriffen - Fristlose Kündigung des Mieters
Berlin (dpa/tmn) - Der tätliche Angriff auf den Hausmeister rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis fortzusetzen, kann in einem solchen Fall für den Vermieter unzumutbar sein.
Grundsätzlich beruhen Mietverhältnisse auf gegenseitiger Rücksichtnahme, so die Ansicht des Landgericht Berlin (Az.: 65 S 149/17). Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum (Heft 16/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.
In dem verhandelten Fall hatte ein Hausmeister Autos fotografiert, die den Zugang zum Müllplatz des Hauses versperrten. Der Mieter ärgerte sich darüber sehr, denn er nahm an, dass auch sein Fahrzeug dabei fotografiert worden war. Als er den Hausmeister zur Rede stellte, kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Die Vermieterin kündigte dem Mieter danach fristlos. Der Mieter wehrte sich mit dem Argument, die Angriffe seien nicht von ihm ausgegangen.
Das Landgericht gab dem Vermieter Recht: Ein Hausmeister werde vom Vermieter auch im Interesse der Mieter eingesetzt, erklärten die Richter zur Begründung. Daher könne es nicht hingenommen werden, dass er bei seiner Tätigkeit mit Angriffen der Mieter rechnen müsse. Der Mieter habe außerdem nicht beweisen können, dass der Hausmeister ihn angegriffen habe, denn der von ihm benannte Zeuge habe die Aussage verweigert.