Bitte beachten! Hausordnung legt Regeln für Grillen auf dem Balkon fest
Berlin (dpa/tmn) - Grillen auf dem Balkon ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist, was in der jeweiligen Hausordnung oder dem Mietvertrag festgelegt ist.
16.05.2018
, 12:44 Uhr
Die Regelungen für Mieter können sehr unterschiedlich sein. Das berichtet die Zeitschrift „Meine Wohnung - unser Haus“ (2/2018) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland.
Denkbar ist zum Beispiel, dass Grillen zeitlich eingeschränkt wird oder nur an ausgewiesenen Plätzen einer Wohnanlage gestattet ist. Verstoßen Mieter gegen die Regelungen, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen und im schlimmsten Fall sogar mit einer Kündigung.
Grundsätzlich wird die Geruchsbelästigung deutlich reduziert, wenn statt mit Holzkohle mit Gas gegrillt wird.