Schlüsselfertige Objekte Herausgabe der Bauunterlagen vertraglich vereinbaren
Berlin (dpa/tmn) - Bauherren sollten sich die rechtzeitige Herausgabe der Bauunterlagen vertraglich zusichern lassen. Das gilt besonders bei schlüsselfertigen Objekten.
Bereits vor dem Vertragsabschluss sollten bestimmte Unterlagen vorliegen.
Dazu gehören unter Anderem die Baugenehmigung, statische Berechnungen, Wärmeschutznachweis, Planungsunterlagen bei Sonderbauweisen und Bauausführungspläne.
So können Bauherrn während der Bauphase die einzelnen Schritte besser kontrollieren, informiert der Verband Privater Bauherren.
Nach der Bauabnahme sollten sie unter anderem folgende Dokumente erhalten: Prüfberichte zur Statik, Installationspläne, Bescheinigung über fachgerechte und mangelfreie Ausführung, bauaufsichtliche Gebrauchsabnahmescheine sowie etwa den Abnahmeschein des Schornsteinfegers. Diese Dokumente brauchen sie, damit sie auch Jahre später den Genehmigungsbehörden nachweisen können, dass das Haus nach geltendem Recht errichtet wurde.
Steht keine entsprechende Vereinbarung im Bauvertrag, sollten Bauherren diesen nicht unterschreiben. Denn später seien Verhandlungen über vertragliche Nachbesserungen oft schwierig.