Im Hausflur dürfen keine Blumenkübel stehen
Berlin (dpa/tmn) - Hausflure und Treppenhäuser sind Zugänge zur Wohnung und im Notfall auch Fluchtwege aus dem Haus. Daher dürfen dort grundsätzlich keine Blumenkübel oder andere Dekorationen stehen.
Auch Schränke, Garderoben oder Schuhe dürften nicht vor der Wohnungstür abgestellt werden. Darauf weist der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen in Berlin hin. Allerdings gibt es Ausnahmen: Im Einzelfall können auch Dekorationen erlaubt sein, wenn die anderen Bewohner damit einverstanden sind und der Vermieter diese genehmigt.
Sogar einen Anspruch auf einen Abstellplatz im Flur oder Treppenhaus hätten Bewohner, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind. Auch Kinderwagen seien erlaubt, wenn keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist. „Aber selbst in diesem Fällen dürfen die Funktionen Zugang und Fluchtweg im Flur und auf der Treppe nicht wesentlich beeinträchtigt werden“, erläutert der Verband.