Falls es zum Beispiel einen Wasserrohrbruch in der Wohnung gibt, sollte der Vermieter schnellstmöglich in die Wohnung kommen können, ohne einen Schlüsseldienst rufen zu müssen. Grundsätzlich gilt aber: Vermieter haben keinen Anspruch auf einen zweiten Wohnungsschlüssel.
Wichtig zu beachten: Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung gelten auch während des Urlaubs weiter. Wer turnusmäßig die Treppe putzen oder den Rasen mähen muss, sollte sich um eine Vertretung kümmern, die dies während der Urlaubsabwesenheit zuverlässig erledigt.