Eigentümer müssen zustimmen Ist eine Lichterkette dauerhaft am Balkon erlaubt?

Bonn (dpa/tmn) - Manche Wohnungsbesitzer verschönern ihren Balkon dauerhaft mit einer Lichterkette. Das sollten sie allerdings nicht ohne Absprache mit den Miteigentümern im Haus machen.

Foto: dpa

Ist diese dauerhafte Beleuchtung auch von außen zu sehen, handelt es sich um eine bauliche Veränderung - selbst wenn sie gar nicht fest mit Balkon oder Brüstung verbunden ist, wie der Verbraucherverband Wohnen im Eigentum erklärt.

Für bauliche Änderungen am Balkon braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Es reicht schon, wenn ein Miteigentümer dann nicht mitmacht, weil er die Beleuchtung nicht mag. Dann darf man sie nicht montieren oder muss sie abnehmen, wenn sie schon abgebracht wurde.

Anderes gilt, wenn die Lichterkette nur zeitweise hängt - zum Beispiel während der Weihnachtszeit. Das kann den Experten zufolge als übliche Nutzung durchgehen.