Jahresabrechnung in Eigentümergemeinschaft muss verständlich sein

Bonn (dpa/tmn) - Einmal im Jahr wird abgerechnet - auch bei Eigentumswohnungen. Dann legt der Verwalter eine Abrechnung vor, die auch für Laien gut zu verstehen sein muss.

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Jährlich müssen Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Abrechnung vorlegen. Diese Jahresabrechnung ist ein umfassendes Rechnungswerk, das je nach Größe der Eigentümergemeinschaft zunimmt. Allerdings muss sie auch für Laien verständlich sein. Darauf weist der Verein „Wohnen im Eigentum“ in Bonn hin. Die Abrechnung muss geordnet und übersichtlich Auskunft geben unter anderem über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, deren Kontostand und die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Jeder Wohnungseigentümer soll sich so auf einen Blick Klarheit über die Vermögensverhältnisse der WEG machen können.