Kaputter Briefkasten - Mieterhöhung wirksam zugestellt

Berlin (dpa/tmn) - Ein kaputter Briefkasten kann Mieter nicht vor einer Mieterhöhung bewahren. Auch wenn ihr Briefkasten keine Klappe hat und damit der Inhalt prinzipiell für jedermann zugänglich ist, kann ein Mieterhöhungsverlangen als wirksam zugestellt gelten.

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Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor (Az.: 18 C 380/15), über die die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 6/2016) berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter die Miete für die Wohnung seiner Mieterin erhöhen wollen. Das entsprechende Schreiben legte er in den defekten Briefkasten. Da die Mieterin die Erhöhung nicht zahlen wollte, landete der Fall vor Gericht.

Das Schreiben hätte nicht in den defekten Briefkasten gelegt werden dürfen, argumentierte die Frau. Zudem könne die Haustür nicht verschlossen werden, und somit habe jedermann Zugang zu dem Hausflur und den Briefkästen.

Die Richter konnte diese Argumentation nicht überzeugen. Zwar habe die Mieterin den Mangel - also den defekten Briefkasten - beim Vermieter angezeigt. Allerdings habe sie über ein Jahr lang hingenommen, dass der Vermieter diesen Mangel nicht beseitigte.

Insofern könne sie sich nun nicht darauf berufen, dass das Mieterhöhungsverlangen nicht ordnungsgemäß zugestellt werden kann. Außerdem könne es unter Umständen ausreichen, wenn Briefe im Hauseingangsbereich platziert werden.