Kosten für Lüfter vom Vermieter zurückholen

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Mieter nach einem nicht selbst verschuldeten Wasserschaden einen Lüfter aufstellen sollen, muss ihnen der Vermieter die Stromkosten für das Gerät ersetzen. Darauf weist Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund hin.

Den genauen Betrag errechnen Mieter anhand der Leistung des Geräts und seiner Laufzeit, erläutert Ulrich Ropertz. Dazu wird der Verbrauch in Kilowattstunden pro Stunde mit der Laufzeit in Stunden multipliziert. Den Strompreis pro verbrauchter Kilowattstunde erfahren Mieter bei ihrem Stromanbieter.

„Wenn das Unternehmen oder der Vermieter das Trocknungsgerät vorbei bringt, frage ich am besten nach der Leistung“, rät Ropertz. Die errechnete Summe machen Mieter dann beim Vermieter geltend. Hintergrund sind Fälle, in denen ein Wasserschaden in einer angrenzenden Wohnung - etwa durch einen Rohrbruch, eine übergelaufene Badewanne oder eine leckende Spülmaschine - das Trocknen des Mauerwerks notwendig macht. Für die Kosten muss in solchen Fällen der Vermieter aufkommen. Ob der sich dann das Geld von seiner Versicherung oder vom Schadensverursacher wiederholt, sei für die anderen Mieter ohne Bewandtnis.

Sollte der Vermieter die Leistungsdaten des Geräts nicht kennen, muss er Mietern zumindest sagen können, wo sie diese erfragen können. „Der Mieter macht einen Anspruch geltend - er muss sich also selbst kümmern. Aber der Vermieter muss beim Beschaffen der Daten helfen“, sagt Ropertz. Er nimmt allerdings an, dass der Fall meist schnell zu lösen ist: „Häufig steht das auf den Geräten doch drauf.“