Gerichtsurteil Laub vom Nachbarn kann Anspruch auf Ausgleich rechtfertigen
Karlsruhe (dpa/tmn) - Wenn Bäume vom Nachbarn viel Laub oder Nadeln auf das eigene Grundstück abwerfen, kann das einen Anspruch auf Ausgleich rechtfertigen. Das gilt jedenfalls, wenn der Reinigungsaufwand beispielsweise der Dachrinne übermäßig erhöht ist.
In dem verhandelten Fall standen mehrere Bäume zu nah am Grundstück des Nachbarns - die Abstandsgrenzen waren nicht eingehalten. Der Nachbar verlangte deshalb nach Jahren eine Entschädigung für den Schatten auf seinem Grundstück sowie eine Ausgleichszahlung für die Reinigungskosten des Daches und der Dachrinne.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: V ZR 8/17) ist das fehlende Licht durch den Schatten der Bäume kein Entschädigungsgrund. Zudem habe der Kläger die Beseitigung der am der Grundstücksgrenze stehenden Bäume zu spät verlangt - nach der Ausschlussfrist des Nachbarrechtsgesetzes. Da die Nutzung des Grundstückes durch das Laub aber über das zumutbare Maß beeinträchtigt wurde, sprachen die Richter dem Kläger einen Ausgleichsanspruch zu. Dabei sei es nicht entscheidend, ob das Laub von Bäumen stammt, die die Abstandsgrenze einhalten oder nicht.
Auf das Urteil weist die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 5/2018) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin hin.