Luftdichtheit vor Ende der Dachsanierung messen lassen
Rostock/Berlin (dpa/tmn) - Lassen Hausbesitzer ihr Dach wärmedämmen, sollten sie kurz vor Abschluss der Arbeiten eine Luftdichtigkeitsmessung vornehmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin.
Eine Luftdichtigkeitsmessung ist bei einer Dachsanierung ratsam. Der beste Zeitpunkt dazu sei, wenn die sogenannte Dampfbremsfolie noch nicht vollständig zugedeckt ist, erläutert der Energieberater Horst Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. So können Eigentümer beizeiten Lecks in der Dämmung aufspüren und noch während der laufenden Sanierung ausbessern lassen.
Eine gute und umfassende Wärmedämmung trägt dazu bei, dass Dachwohnungen im Sommer nicht überhitzen und im Winter nicht zu stark auskühlen. Auch Zugluft und Schäden durch Feuchtigkeit lassen sich damit vermeiden und Energiekosten einsparen. Fachleute spüren die Lücken in der Dämmung auf, indem sie an der Gebäudeaußentür ein Gebläse installieren, das einen bestimmten Winddruck auf das Haus erzeugt. Zeitgleich empfiehlt Frank eine Innen-Thermographie als weitere Messmethode, um die Luftdichtheit zu testen und undichte Stellen zu finden.
Auch wer in Kürze einen schlüsselfertigen Neubau übernimmt, sollte diese Tests an dem Gebäude machen lassen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Denn dort könne es sein, dass Fenster und Türen nicht luftdicht in die Mauern eingepasst worden sind oder die Übergänge von Wand zum Dach Luft durchlassen. Am besten beauftragen Bauherren selbst ein unabhängiger Bausachverständige mit diesen Untersuchungen und lassen sie sich schriftlich zusichern, auch wenn das Bauunternehmen sie als Teil ihres Leistungspakets anbietet. Außerdem sollte sich jeder Häuslebauer die Ergebnisse des sogenannten Blower-Door-Tests und der Thermographie erklären und aushändigen lassen.
Die Handwerker auf dem Bau oder am Dach müssen Verbraucherschützer Frank zufolge sicherstellen, dass eine dauerhafte Luftdichtheit gewährleistet ist. Mit der Fachunternehmererklärung bestätigen sie außerdem, dass die geleisteten Arbeiten der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Nachweisen müssten sie das allerdings nicht.