Maklercourtage ohne Auftrag des Vermieters möglich
Recklinghausen (dpa/tmn) - Immobilienmakler dürfen eine Courtage verlangen, auch wenn sie nicht vom Vermieter beauftragt wurden. Das gilt aber nur dann, wenn es auch tatsächlich zur Unterzeichnung des Mietvertrags kommt.
Ein Makler darf für die Vermittlung einer Wohnung auch dann eine Courtage vom Mieter verlangen, wenn er nicht vom Vermieter damit beauftragt wurde. Darauf weist der Mieterschutzbund in Recklinghausen hin. Bei dieser sogenannten Kaltakquise wisse der Makler zum Beispiel durch eine Zeitungsanzeige davon, dass die Wohnung vermietet werden soll, und gebe die Adresse an Mietinteressenten weiter. Die Courtage kann er allerdings nur fordern, wenn tatsächlich ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz darf sie maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer betragen.