Betroffen sind zum einen Dokumente für Gebäude, die vor 1966 errichtet wurden. Für sie ist seit Mitte 2008 ein Energieausweis verpflichtend - folglich betrifft sie das Ablaufen der zehnjährigen Gültigkeit. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.
Die zweite betroffene Gruppe sind Gebäude, die seit 1. Oktober 2007 neu gebaut oder modernisiert wurden. Für sie ist seither ebenfalls ein Energieausweis verpflichtend, und die ersten Dokumente sind bereits seit Oktober abgelaufen.