Wasserhaushaltsgesetz Manche Öltanks müssen regelmäßig geprüft werden

Berlin (dpa/tmn) - Heizöltanks müssen nicht nur vor Inbetriebnahme geprüft werden. In bestimmten Fällen ist es Pflicht, die Tankanlagen in vorgeschriebenen zeitlichen Abständen immer wieder zu begutachten.

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Darauf weist die Prüforganisation Dekra hin, die diese Prüfung neben anderen Sachverständigenorganisationen durchführt. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (AwSV).

Demnach müssen zum Beispiel Kellertanks mit einem Rauminhalt von mehr als 1000 Litern alle fünf Jahre geprüft werden, wenn sie in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten stehen. Gleiches gilt grundsätzlich für alle Tanks mit einem Fassungsvermögen ab 10.000 Litern.

Erdtanks in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten müssen sogar alle zweieinhalb Jahre erneut in Augenschein genommen werden. Erdtanks außerhalb von Trinkwassergebieten müssen alle fünf Jahre erneut geprüft werden.