Miete nicht einbehalten: Schimmel sofort Vermieter melden
München (dpa/tmn) - Bei Schimmel in der Wohnung müssen Mieter ihren Vermieter schriftlich informieren. Das gilt unabhängig davon, ob sie für den Befall verantwortlich sind oder nicht, informiert der Mieterverein München.
Die sogenannte Mängelanzeige ist erforderlich, damit der Vermieter in Aktion tritt - also beispielsweise den Schimmel beseitigt. Der Mieter kann sich so gegen Schadenersatzforderungen des Vermieters schützen. Denn sollte der Schimmelfleck größer werden und der Vermieter weiß nichts von dem Mangel, muss der Mieter unter Umständen dafür haften - obwohl er ursprünglich nichts für den Befall konnte.
Reagiert der Vermieter nicht und behebt den Mangel nicht innerhalb einer vom Mieter gesetzten Frist, können Mieter sich wehren: Beispielsweise indem sie ankündigen, dass sie die Miete bis zur Beseitigung nur unter Vorbehalt bezahlen. Den zu viel gezahlten Betrag können Mieter nach der Mangelbeseitigung zurückfordern. Das sei laut Mieterverein München besser, als die Miete einfach einzubehalten - denn dann könne der Vermieter unter Umständen kündigen.