Gerichtsurteil Mieter dürfen Konfliktschlichtung nicht behindern
Augsburg (dpa/tmn) - Auch unter Nachbarn gilt: Bei Streitigkeiten glättet ein klärendes Gespräch oft die Wogen. Deshalb sollten Mieter immer offen für eine Aussprache sein. Wer nicht dazu bereit ist, riskiert im schlimmsten Fall eine Kündigung, wie ein Urteil des Amtsgerichts Augsburg zeigt.
In dem Prozess (Az.: 25 C 974/16) hatte der betroffene Mieter zugegeben, dass die Situation zwischen ihm und den anderem Mietern konfliktbeladen sei. Eine Aussprache zur Beilegung des Streits aber lehnte er ab.
Die Richter hatten daraufhin betont, dass es nicht darauf ankomme, wer für den Unfrieden in dem Mietshaus ursprünglich verantwortlich war. Es bestehe für den Mieter „die Verpflichtung, zur Beilegung des Konfliktes beizutragen und nicht die Bemühungen des Vermieters und der anderen Mieter durch Verweigerungshaltung zu verhindern“.
Die Blockadehaltung des Mieters rechtfertige eine fristgemäße Kündigung, entschied das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher berichtete.