Mieter dürfen nicht einfach neue Wände einziehen

Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen nicht nach Belieben neue Wände in ihre Wohnung einziehen. „Sie dürfen den Mietgegenstand nicht verändern“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Bei gravierenden Veränderungen in der Wohnung müsse der Mieter immer erst den Wohnungsbesitzer um Erlaubnis fragen, erläutert Ropertz. Aber selbst wenn der zustimme, könne es sein, „dass man am Ende alles abbauen muss“. Durch eine neue Wand könne es zum Beispiel sein, dass öfter gelüftet werden müsse und die Gefahr von Schimmel bestehe, sagt Ropertz. Auch daher sei es sinnvoll, das Thema vorher mit dem Vermieter zu besprechen. „Eine mündliche Zustimmung würde durchaus reichen.“ Im Falle eines Rechtstreits sei eine schriftliche Erlaubnis des Wohnungsbesitzers natürlich glaubwürdiger.