Mieter im Urlaub nicht von Pflichten befreit
Berlin (dpa/tmn) - Auch im Urlaub sind Mieter nicht von ihren Pflichten befreit. Sie müssten unter anderem sicherstellen, dass während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon oder Gas eingehalten werden, erklärt der Deutschen Mieterbund.
Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen müsse, müsse während seines Urlaubs für Ersatz sorgen. Am besten sei es, mit dem Nachbarn zu sprechen oder die Dienste zu tauschen.
Für Notfälle sollte ein Zweitschlüssel bei Nachbarn, Bekannten oder Verwandten deponiert werden. Dem Vermieter, Hausmeister oder der Hausverwaltung müsse er nicht ausgehändigt werden. Sie haben darauf keinen Anspruch. Vermieter oder Hausverwaltung sollten aber darüber informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat. Urlaubsadresse oder Telefonnummer können beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden, aber auch bei der Notfall-Adresse.
Nachbarn oder Bekannte sollten nicht nur die Blumen gießen oder den Briefkasten leeren. Sie könnten auch in unregelmäßigen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalten als Schutzmaßnahme vor Einbrechern. Fenster und Türen sollten zudem vor der Abreise geschlossen werden.