Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin.
Das gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 373/13) auch dann, wenn der Mieter verpflichtet ist, die geplanten Modernisierungsarbeiten zu dulden. Dulden bedeutet nach Angaben des Mieterbundes eben nicht „mit anpacken“. Der Mieter ist nicht verpflichtet, innerhalb der Wohnung den notwendigen Platz für die Durchführung der Arbeiten zu schaffen.
Für „Baufreiheit“ müssen der Vermieter selbst beziehungsweise seine Handwerker sorgen. Die müssen bei Bedarf nach Ende der Arbeiten auch die Schränke wieder aufbauen, erforderliche Ausbesserungs- oder Renovierungsarbeiten vornehmen und den angefallenen Dreck wegmachen. Geschieht dies nicht und hat der Mieter in Folge dessen Kosten, kann er Aufwendungsersatz fordern. Das heißt, der Vermieter muss die Kosten dann in angemessenem Umfang ersetzen.