Mieter muss Installation von Rauchwarnmeldern dulden
Halle (dpa/tmn) - Sie können Leben retten: Rauchwarnmelder in Wohnungen sind in vielen Bundesländern Pflicht. Mieter haben keine Wahl, außer sich die Installation gefallen zu lassen.
Mieter müssen die Installation von Rauchwarnmeldern dulden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch, wenn der Mieter vorher bereits selber entsprechende Warngeräte in seiner Wohnung installiert hat. Denn durch eine solche Maßnahme erfüllt er nicht die Pflichten des eigentlichen Bauherren, befand das Landgericht Halle (Az.: 3 S 11/14). Darüber berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 22/2014).
In dem verhandelten Fall wollte der Vermieter in der Wohnung des Mieters Rauchwarnmelder im Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer sowie im Flur einbauen. Dieser wollte das aber nicht akzeptieren, da er in den Räumen einige Jahre zuvor bereits selber entsprechende Geräte eingebaut hatte.
Vor Gericht gab es für den Mieter keinen Erfolg: Das Anbringen von Rauchwarnmeldern sei eine duldungpflichtige Maßnahme. Die Geräte verbesserten den Sicherheitsstandard für alle Bewohner. Da die vom Mieter eingebauten Geräte ohne Prüfung installiert worden seien und nur der willkürlichen Wartung durch den Mieter unterliegen, könne hier nicht von einem Sicherheitszuwachs gesprochen werden.