Mieter muss Schnee auf Dachterrasse nicht räumen
Berlin (dpa/tmn) - Mieter von Dachwohnungen müssen den Schnee auf ihrer Terrasse nicht selbst räumen. „Es sei denn, es ist ausdrücklich im Mietvertrag geregelt“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Mieter müssen nicht den Schnee auf der Dachterrasse räumen. Der Vermieter könne nicht ohne weiteres verlangen, dass Mieter die Schneeschaufel in die Hand nehmen, erklärt Ulrich Ropertz. Die Ausnahme: Es ist anders im Mietvertrag geregelt. Auch vom Dach müssten die betroffenen Mieter den Schnee nicht beseitigen.
Allerdings darf der Mieter auch nicht verhindern, dass der Schnee beseitigt wird. Wird etwa die Schneelast zu groß, müsse er dem Räumdienst Zutritt in seine Wohnung ermöglichen, erklärt Ropertz. „Denn in diesem Fall gilt dasselbe wie in anderen Gefahrensituationen auch.“