Mieter muss Ziehen von Leitungen dulden
Berlin (dpa/tmn) - Neue Leitungen in Wohnungen müssen manchmal sein. Kommt es etwa im Zuge einer Gebäude-Modernisierung dazu, dass neue Rohre oder Leitungen durch auch nicht betroffene Wohnungen verlegt werden, müssen Vermieter das akzeptieren.
Mieter müssen es mitunter dulden, wenn Leitungen neu durch ihre Wohnung gezogen werden. Das gilt insbesondere, wenn dies im Rahmen einer Modernisierung geschieht, etwa dem Einbau einer Heizung. Denn hierbei komme es nicht auf die Wohnung des Mieters an, sondern auf das Gebäude insgesamt, befand das Landgericht Berlin (Az.: 63 S 86/11), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.
In dem Fall sollte die Wohnung im dritten Stock eines Mietshauses an die Zentralheizung angeschlossen werden. Dazu mussten auch Rohre durch die darunterliegenden Wohnungen geführt werden. Die Mieter einer der Wohnungen im zweiten Stock wollten das aber nicht akzeptieren. Sie befürchteten unter anderem, dass auch ihre Räume an die Heizung angeschlossen werden. Zudem sei nicht erklärt worden, wann die Durchbrüche wieder verschlossen werden.
Mit ihrer Klage hatten die Mieter aber keinen Erfolg. Diese Modernisierung der darüberliegenden Wohnung müssten sie hinnehmen - zumal die Bauarbeiten ordnungsgemäß angekündigt worden seien und es selbstverständlich sei, dass die Löcher nach Ausführen der Arbeiten wieder verschlossen werden.