Auch ungenutzter Kabelanschluss kostet mehr Miete
Frankfurt/Main (dpa) - Mieter müssen einer Mieterhöhung wegen eines neuen Kabelanschlusses in der Wohnung auch dann zustimmen, wenn sie den Anschluss gar nicht nutzen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden.
Die Richter gaben der Klage eines Hauseigentümers gegen einen Mieter statt (Aktenzeichen: 33 C 3779/11-76). Für die rund 58 Quadratmeter große Wohnung sollte der Mieter statt bislang 387 Euro nun 406 Euro zahlen. Der Grund für die Mieterhöhung sei der Kabelanschluss in der Wohnung, argumentierte der Hauseigentümer. Der Mieter stellte sich jedoch auf den Standpunkt, er nutze den Anschluss nicht und müsse deshalb auch nicht dafür zahlen.
Laut Urteil rechtfertigt schon das bloße Vorhandensein eines Anschlusses eine Anpassung der Miete. „Das Verhalten des Mieters kann die Bestimmung der ortsüblichen Miete nicht beeinflussen“, heißt es in der Entscheidung.