Mietvertrag ist maßgeblich für den Verbleib in der Wohnung

Berlin (dpa/tmn) - Wer darf nach der Trennung in der Wohnung bleiben? Für unverheiratete Paare gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Entscheidend ist dann, was im Mietvertrag steht.

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Wenn sich unverheiratete Paare trennen, wird oftmals über den Verbleib in der gemeinsamen Wohnung gestritten. Aber anders als bei Ehepaaren gibt es hier keine gesetzliche Regelung, anhand derer die Wohnung demjenigen zugewiesen wird, der mehr auf die Wohnung angewiesen ist. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entscheidend ist, wer im Mietvertrag als Mieter genannt ist.

Sollte nur eine Person im Mietvertrag stehen, so ist auch nur diese Vertragspartner des Vermieters. Die andere Person kann in diesem Fall den bestehenden Vertrag mit dem Einverständnis des ehemaligen Partners alleine fortführen. Der Vermieter kann allerdings frei entscheiden, ob er diesem Mieterwechsel zustimmt und unter welchen Bedingungen. Verweigert er seine Zustimmung und will die Person im Mietvertrag nicht weiter in der Wohnung wohnen, muss diese gekündigt werden.

Sollten beide Partner als Mieter im Vertrag aufgeführt sein, dann sind auch beide gemeinschaftlich gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der Miete verpflichtet. Erst wenn einer aus dem Mietvertrag ausscheidet, entfallen dessen vertragliche Pflichten. Ein Ausscheiden aus dem Mietvertrag kann jedoch nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. Sollte der Vermieter dem nicht zustimmen, bleiben wieder nur die Kündigung des Vertrages und der Auszug aus der Wohnung.