Möblierung als Ursache für Schimmel - Mietminderung möglich
Berlin (dpa/tmn) - Mieter können wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmel die Miete mindern. Das gilt unter Umständen auch, wenn Mieter den Mangel durch ihre Möbel verursacht haben, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).
Anlass ist ein Urteil des Landgerichts Lübeck (Az.: 1 S 106/13). Voraussetzung für die Mietminderung ist aber, dass dieser Fehler von den Mietern nicht zu vertreten war.
In dem verhandelten Fall ging es um Schimmelbefall in einem Schlafzimmer. Laut einem Sachverständigengutachten konnte ein Baumangel als Grund für den Befall ausgeschlossen werden.
Auch falsches Heizen und Lüften des Mieters war als Grund nicht feststellbar. Ursächlich, so der Sachverständige, sei ein großer Kleiderschrank an der nördlich gelegenen Außenwand des Schlafzimmers, der eine Zirkulation der Luft verhindere.
Nach Ansicht des Landgerichts müssten Mieter aber nicht damit rechnen, dass das Aufstellen des Schrankes zu Schimmelbildung an der Wand führt.
Eine derartige Kenntnis bauphysikalischer Zusammenhänge könne nicht vorausgesetzt werden, zumal der Sachverständige selbst nicht eindeutig sagen konnte, wie groß ein Schrank an der Außenwand maximal hätte sein dürfen, um Schimmelbildung zu verhindern.