Eigenleistungen beim Hausbau mit Bauunternehmen absprechen
Berlin (dpa/tmn) - Wer beim Hausbau selbst Hand anlegt - etwa um Kosten zu sparen - sollte die Zeiten und Arbeitsschritte vorher mit dem zuständigen Bauunternehmen absprechen.
Zwar haftet auf der Baustelle grundsätzlich die beauftragte Baufirma, wenn sich jemand verletzt. Doch die Haftungslage kann sich verändern, wenn der Bauherr am Wochenende auf der Baustelle arbeitet. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) aufmerksam.
Die Folge ist, dass unter Umständen auf den privaten Bauherrn Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeldforderungen zukommen können - etwa wenn sich ein Dritter bei den Arbeiten am Wochenende verletzt.
Grundsätzlich kommt es bei der Haftungsfrage darauf an, ob Bauherr und Bauunternehmen jeweils ihren Pflichten nachgekommen sind. Lässt etwa ein Mitarbeiter unter einer Plane eine Schaufel liegen, muss der Unternehmer für Schäden haften, wenn sich dadurch jemand am Wochenende verletzt.
Verändert der Bauherr jedoch Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmers, muss er in der Regel für Schäden aufkommen. Das gilt also etwa, wenn er eine Überdeckung einer Bodenöffnung entfernt, ein Helfer dadurch stürzt und sich ein Bein bricht.
Damit es weder Streitereien noch Verletzungen gibt, sollte der Bauherr den Unternehmer über sein Vorhaben informieren und mit ihm über mögliche Gefahrenquellen sprechen. Nur so können beide ihren Sicherheitspflichten nachkommen.