Schlüsseldienst: Versicherung lohnt nur selten
Berlin (dpa/tmn) - Sich auszusperren, wird schnell teuer. Für solche Fälle gibt es spezielle Versicherungen, die Kosten für einen Schlüsseldienst abdecken. Verbraucherschützer sehen sogenannte Wohnungsschutzbriefe aber kritisch.
Diese kosteten jährlich zwischen 20 und 60 Euro.
Dabei könnten Verbraucher jahrelang Beiträge zahlen, ohne jemals von der Versicherung Gebrauch zu machen. „Wie wahrscheinlich ist es, dass ich einen Schlüsseldienst brauche?“, gibt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg zu bedenken.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt dagegen an, dass ein Wohnungsschutzbrief Verbraucher davor bewahre, an einen möglicherweise unseriösen und überteuerten Schlüsseldienst zu geraten. Denn im Notfall schickt die Versicherung einen Dienst ihrer Wahl vorbei.
Nach Ansicht des Bundes der Versicherten (BdV) sind diese Zusatzversicherungen aber unnötig, auch weil sie teilweise den entstandenen Schaden nur bis zu einer gewissen Höhe decken, sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss. So seien Reparaturkosten etwa auf mehrere Hundert Euro begrenzt.
Verbraucherschützer Biernoth ergänzt: „Es wird außerdem nur die einfache Türöffnung und das provisorische Schloss bezahlt.“ Es könnten also trotz Schlüsseldienst-Versicherung weitere Kosten entstehen. Es sei somit besser, das Geld für einen solchen Fall selbst auf die Seite zu legen.
Der BdV macht außerdem auf die aus seiner Sicht umständliche Prozedur aufmerksam: Im Notfall müssen die Geschädigten zunächst die Versicherung verständigen, die wiederum einen Vertragspartner beauftragt. „Welcher Versicherter hat schon die Servicenummer seiner Versicherung im Handy gespeichert?“, sagt Boss. Wer allerdings selbst einen Handwerker ruft und die Rechnung nachträglich einreichen möchte, bleibe auf den Kosten sitzen.
Laut GDV soll die Versicherung auch bei Rohrreinigung, Schädlingsbekämpfung oder Entfernung von Wespennestern greifen. Aus Sicht von BdV-Sprecherin Boss bringen Mieter solche zusätzlichen Leistungen aber meist nichts. In diesen Fällen sei der Vermieter für die Beseitigung der Schäden verantwortlich. Und dieser müsse dem Mieter ein Verschulden erst nachweisen.