Vor Wohnungsversteigerung Immobilie gründlich besichtigen
Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Wohnung ersteigert, kauft sich nicht nur das Sondereigentum, sondern auch die Teilhaberschaft an der gesamten Wohnungsanlage. Darauf macht der der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.
Ob eine Wohnung ein guter Kauf ist, hängt also auch davon ab, in welchem Zustand die gesamte Immobilie ist. Wer an einer Versteigerung teilnehmen will, sollte daher vorher die gesamte Anlage besichtigen.
Auch dem Verwalter sollten Interessenten einen Besuch abstatten. Er weiß, welche Arbeiten die Gemeinschaft plant, ob sie das Geld angespart hat oder eine Sonderumlage fällig wird. Denn diese muss dann der Käufer unter Umständen aufbringen.
Die gute Nachricht: Sollte sein Wohnungsvorgänger der Gemeinschaft noch Rücklagen oder Sonderumlagen schuldig sein, muss der neue Eigentümer diese in der Regel nicht übernehmen. Es sei denn, sie sind grundbuchlich abgesichert und müssen nach den Zuschlagsbedingungen der Versteigerung übernommen werden.