Nachrüstpflicht von Rauchmeldern beachten

Berlin (dpa/tmn) - Hausbesitzer aufgepasst: In immer mehr Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht. Für Altbauten gelten mittlerweile Nachrüstpflichten. Wer davon betroffen ist, zeigt eine Übersicht.

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Immer mehr Bundesländern führen eine Rauchmelder-Pflicht ein. In Neubauten oder nach Umbauten müssen diese in der Regel bereits direkt installiert werden. Für Altbauten gibt es Regelungen, die Rauchmelder bis zu einer bestimmten Frist nachzurüsten, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). In Baden-Württemberg und Hessen muss das bis zum 31. Dezember 2014 geschehen. Bis Ende 2015 müssen alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Die Nachrüstfrist in Nordrhein-Westfalen läuft bis Ende 2016, in Bayern bis Jahresende 2017, in Thüringen bis zum 31. Dezember 2018.

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist diese Frist laut VPB bereits verstrichen. Noch keine gesetzlichen Regelungen gibt es aktuell in Sachsen, Berlin und Brandenburg. Im Saarland gibt es noch keine Vorschriften für Bestandsbauten.