Neue Energieeinsparverordnung kommt - Regeln für Bauherren

Düsseldorf (dpa/tmn) - Viele Hausbesitzer werden vom Staat gezwungen, Teile ihres Gebäudes nachzurüsten. Sie sollen weniger Energie verbrauchen. Der Nachfolger der Energieeinsparverordnung von 2009 tritt bald in Kraft.

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Auch Bauherren sollten sich darauf vorbereiten.

Am 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Damit kommen auf Hausbesitzer und Bauherren einige Veränderungen zu. Vor allem für Neubauten wurden die energetischen Standards erhöht, die jetzt schon umgesetzt werden können. Aber auch Besitzer älterer Immobilien müssen bald aktiv werden.

Grundsätzlich soll die neue Verordnung für Verbraucher, Mieter und Käufer mehr Klarheit über ihren Energieverbrauch bringen. Die erste Veränderung betrifft den Energieausweis. „Dieses Instrument wird gestärkt“, sagt Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bislang enthielt der Ausweis nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder -verbrauch. Künftig werden die Gebäude auf Basis dieser Werte in Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H eingeteilt. Das kennt man von Haushaltsgeräten. Diese Klassen werden in alle Ausweise eingetragen, die ab Mai ausgestellt werden. Und Immobilienanzeigen müssen dann Angaben zur Energieeffizienz enthalten. „Das macht Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Wohnungen leichter“, erklärt Fischer.

Durch die Einteilung in Effizienzklassen werden die Energieausweise für Mieter und Käufer etwas genauer, findet Ulrich Löhlein vom Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin. „Aber insgesamt sind Energieausweise auch dann noch weit davon entfernt, wirklich aussagekräftig zu sein.“ Denn 40 Prozent des Energieverbrauchs hänge vom Nutzungsverhalten der Bewohner ab - und das sei ja bei jedem anders. Der Experte findet trotzdem, dass die Effizienzklassen das Bewusstsein für den Verbrauch auf lange Sicht schärfen werden. „Noch steht die Energieeffizienz nicht wirklich im Vordergrund bei der Auswahl einer Wohnung, aber das wird sich entwickeln“, so Löhlein.

Andere Regelungen der EnEV 2014 gelten erst ab dem nächsten oder übernächsten Jahr. Trotzdem sollten Hausbesitzer sie schon jetzt im Auge haben und mit Sanierungen rechnen. So wird ab 2015 der Austausch der sogenannten Konstanttemperaturheizkessel Pflicht, die älter als 30 Jahre sind. Ausgenommen sind laut Gesetzestext aber Hauseigentümer, die vor Februar 2002 schon in den Häusern gewohnt haben. Nicht betroffen sind auch Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad.

Wer einen Neubau in Angriff nimmt, muss sich entscheiden, ob er schon die neuen Standards der EnEV 2014 zugrunde legt oder noch etwas preiswerter nach den alten Richtlinien baut. Denn die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärfen sich erst ab dem 1. Januar 2016. Der bislang zulässige Primärenergiebedarf pro Jahr muss dann durchschnittlich 25 Prozent niedriger und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um im Durchschnitt 20 Prozent besser sein.

„Wir raten Bauherren, unbedingt jetzt schon nach den neuen Standards zu bauen“, sagt Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund (BSB). Das sei nur unwesentlich teurer, aber eine Investition in die Zukunft. Es steigere auch den Wert der Immobilie. Daher findet Jürgen Friedrichs: „Wer heute noch nach der alten Energieeinsparverordnung baut, errichtet einen energetischen Altbau.“

Für die Sanierung von Altbauten sieht die EnEV keine verschärften Anforderungen vor. „Die bisherigen Vorgaben sind bereits anspruchsvoll“, sagt Fischer. Trotzdem besteht für viele Hausbesitzer Handlungsbedarf. Denn es wurde präzisiert, wie die obersten Geschossdecken zu dämmen sind. Die Pflicht dazu besteht schon seit 2011. „Aber da gab es bisher eine große Verunsicherung, welche Decken betroffen sind“, erläutert der Experte. Jetzt gilt: Alle Decken, die nicht den mit DIN-Norm festgelegten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz genügen, müssen bis Ende 2015 extra gedämmt werden.