Bei Wohnungssuche Nicht auf unrechtmäßige Miethöhe spekulieren

Hamburg (dpa/tmn) - Manchmal finden Wohnungssuchende ein tolles Objekt, halten die Miete aber für unrechtmäßig hoch. Dagegen können Mieter zwar nach Vertragsunterschrift vorgehen. Doch sie sollten nicht darauf spekulieren, dass sich die Miete senkt, rät Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg.

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Was kann man bei einer unrechtmäßig hohen Miete tun?

Nur wenn sich Interessenten auch die hohe Miete leisten können, sollten sie die Wohnung anmieten. Danach sollten sie schnell prüfen, ob die Höhe der Miete gerechtfertigt ist. Denn Rückforderungen stehen einem erst ab dem Zeitpunkt der Rüge zu. „Jeder Monat, an dem man das nicht macht, ist verloren“, sagt Chychla.

Ohne fachliche Expertise ist allerdings kaum nachzuweisen, dass eine Wohnung wirklich zu teuer ist. „Es wird nicht reichen, einfach zu sagen: „Ich habe das Gefühl, ich zahle zu viel Miete, weil ich mehr als der Mietspiegel zahle.““

In Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt oft eine Mietpreisbremse. Eine neue Miete darf in dem Fall maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten aber bei Neubauten, Modernisierungen oder wenn die Vormiete bereits über dieser Preisgrenze lag.

In der Praxis werde die Mietpreisbremse oft umgangen und hinterlasse beim Mieter häufig nur Fragezeichen, sagt Chychla. Das Bundeskabinett hat nun eine Verschärfung des Gesetzes auf den Weg gebracht.

Wie wird die Mietpreisbremse verschärft?

Vorgesehen sind unter anderem neue Auskunftspflichten für Vermieter, die eine Miete verlangen, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Verschärfung war ein zentrales Anliegen der SPD, zuständig ist Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Nun kann das Gesetz im Bundestag diskutiert, gegebenenfalls geändert und beschlossen werden.

In Regionen mit Wohnungsmangel sollen Vermieter demnach nur noch acht Prozent statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen, dazu gibt es eine Kappungsgrenze von drei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter. Zudem soll es künftig eine Ordnungswidrigkeit sein, eine Modernisierung mit der Absicht anzukündigen oder durchzuführen, die alten Mieter loszuwerden. Mieter haben dann Anspruch auf Schadenersatz, Vermietern droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro.