Nicht zwingend ein Grund: Mietminderung bei Graffiti

Berlin (dpa/tmn) - Graffiti an Hauswänden finden manche Mieter nicht schön. Allerdings sind die Malereien in diesen Fällen nicht automatisch ein Grund, die Miete zu mindern. Entscheidend sind hierbei immer der Umfang der Graffiti und die örtlichen Verhältnisse.

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Erst wenn die Fassaden in einem erheblichen Umfang durch Graffiti bedeckt sind und hierdurch das ortsübliche Maß überschritten ist, kann der Mieter die Miete mindern. Darauf weist der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland hin. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Gebäude durch das Graffito einen verwahrlosten Eindruck macht. In Wohngegenden, in denen Graffiti eher unüblich sind, können jedoch auch schon kleinere Schmierereien das hinzunehmende Maß an Beeinträchtigungen überschreiten. In diesem Fall können Mieter auch verlangen, dass die Bilder beseitigt werden.

Unabhängig davon berechtigen Graffiti, die von dem Vermieter zur optischen Gestaltung der Fassade beauftragt worden sind, nicht zu einer Mietminderung. Denn die äußere Gestaltung steht dem Vermieter frei, soweit diese nicht objektiv eine Verunstaltung darstellt.