Noch ist Zeit: Auslaufmodell Nachtspeicherheizung

Berlin/München (dpa/tmn) - Die Nachtspeicherheizung hat keine Zukunft mehr. Obwohl die Händler schon mit der Pflicht zum Austausch der Technik werben, können Hausbesitzer ruhig bleiben. 2019 ist erst das Fristende.

Wer Geld sparen will, sollte schon bald handeln.

Besonders in den 70er Jahren sind viele Wohnungen in Deutschland mit einer Nachtspeicherheizung ausgerüstet worden. Diese wird nachts mit Strom aufgeladen und gibt die gespeicherte Wärme tagsüber ab. Damals galt diese Technik als zukunftsweisend und umweltfreundlich. Und sie wurde vom Staat gefördert, da Kraftwerke, die nachts nicht mal eben heruntergefahren werden konnten, gleichmäßiger ausgelastet sein sollten.

Doch diese gehören nun schon längst der Vergangenheit an: Das Ende der Geräte ist schon seit 2007 besiegelt - und viele Gerätehersteller werben mit Zwang zum baldigen Wechsel. Doch „bald“ ist erst im Jahr 2019, wenn die entsprechende Verordnung greift. Und viele müssen sich zudem keine Sorgen machen: „Denn nicht jeder Hausbesitzer ist zum Austausch von Nachtspeicheröfen durch die Energieeinsparverordnung verpflichtet“, sagt Alexander Sperr von der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung in Berlin.

Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin, erläutert: „In der Regel müssen Nachtspeicherheizungen, die 30 Jahre und älter sind, in allen älteren Wohngebäuden, errichtet vor 1994, mit sechs und mehr Wohneinheiten bis 2019 ausgetauscht werden.“ Ausnahmen gelten für Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden. Diese Geräte müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es keine Verpflichtung.

Der Grund für das Ende war die negative Umwelt- und Energiebilanz. Auch war das positive Image von Nachtspeicherheizungen schon bald angekratzt - verschiedene alte Geräte, die vor 1984 gebaut wurden, sollen mit Asbest belastet gewesen sein. Durch einen Stoß gegen das Gerät könnten Asbestfasern ins Zimmer entweichen, erläutert Hans Ulrich-Raithel vom Umweltinstitut in München. Er rät: Über die Nummer am Gerät könne ein Elektriker herausfinden, ob es ein Asbestrisiko gibt.

Solche Heizungen sollten möglichst rasch ausgetauscht werden. „Mieter sollten hierüber mit ihrem Vermieter sprechen“, empfiehlt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Weigere der Vermieter sich, die Heizung auszutauschen, sollte sich der Mieter an das Gesundheitsamt wenden.

Welche Heizungstechnik der passende Nachfolger einer Nachspeicherheizung ist, finde man durch einen Vergleich aller Kosten heraus, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei müssten neben den Anschaffungskosten auch die Kosten für Wartung, Reparaturen und Pflege sowie die Verbrauchskosten berücksichtigt werden.

Wer seinen Nachtspeicherofen mit einer elektrisch betriebenen Direktheizung austauschen will, sollte auch auf seinen Stromtarif schauen. Die Strahlungs- oder Infrarotheizung werde in der Regel mit dem teureren Tagstrom versorgt. Auch der bauliche Zustand des Gebäudes sowie der davon abhängige Wärmeverlust seien Größen, die bei der Berechnung des künftigen Energieverbrauchs eine Rolle spielen.

Grundsätzlich lohne sich diese Investition aber: „Der Austausch einer Nachtspeicherheizung ist meist sehr wirtschaftlich, da Strom ein hochwertiger Energieträger ist, der zum direkten Heizen teuer ist“, erläutert Energieexperte Christian Stolte. Als Alternativen zu Nachtspeicherheizungen kommen seiner Meinung nach vor allem Öl- oder Gas-Brennwertgeräte, Holzpelletheizungen oder Wärmepumpen in Betracht. Der Austausch des Heizsystems rechnet sich meist schon nach wenigen Jahren. Ob gegebenenfalls gleich weitere Maßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, sinnvoll sind, sollte am besten mit einem Energieberater besprochen werden.