Plötzliche Kündigung: Was für Bausparer gilt
Berlin (dpa/tmn) - Wie viele Bausparverträge die Bausparkassen seit dem Jahr 2008 gekündigt haben, ist nicht klar. Die Branche spricht von 200 000 Vertragskündigungen allein im Jahr 2015.
Häufig handelt es sich dabei um gut verzinste Altverträge - bei denen Sparer die gesamte Bausparsumme erreicht hatten. Gegen eine solche Kündigung vorzugehen, sei nicht erfolgversprechend, sagt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest: „Bei Kündigungen von übersparten Verträgen haben die Gerichte in den vergangenen Jahren den Bausparkassen Recht gegeben.“
Doch in den vergangenen zwei bis drei Jahren haben die Bausparkassen nicht nur übersparte Verträge gekündigt. Es traf auch Verträge von Bausparern, die die Zuteilungsreife erreicht haben, aber das Darlehen in den vergangenen zehn Jahren nicht in Anspruch genommen hatten.
Der Grund dafür ist die Niedrigzinsphase, die auch den Kassen zu schaffen macht. Die teils noch hochverzinsten Altverträge können die Bausparkassen derzeit auf dem Markt nicht refinanzieren. Entsprechend werden die Kündigungen begründet. „Aufgrund der EZB-Nullzinspolitik kommen die Bausparkassen um unpopuläre Maßnahmen nicht herum“, sagt Andreas J. Zehnder, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen. Um die Bauspargemeinschaft als Ganzes zu schützen, sehen die Bausparkassen sich gezwungen, Verträge zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife zu kündigen.
Verbraucherschützer sehen solche Kündigungen kritisch. „Solange Verbraucher aus dem Vertrag noch das Recht auf ein Bauspardarlehen ableiten können, kann die Bausparkasse unseres Erachtens nicht kündigen“, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer eine Kündigung bekommt, kann sich wehren und schriftlich Einspruch einlegen. Die Verbraucherzentralen stellen dafür online einen Musterbrief zur Verfügung.
Doch Vorsicht: Vereinzelt lassen sich die Bausparkassen von einem Einspruch nicht irritieren. Sie schicken dann einen Scheck über die angesparte Summe. Verbraucher sollten ihn nicht einfach annehmen. Das Behalten eines Schecks könne dazu führen, dass später - im Falle einer Klage - die Bausparkasse argumentiert, der Kunde sei mit der Vorgehensweise einverstanden gewesen - er habe die Rückzahlung akzeptiert und den Vertrag als beendet angesehen, warnt Nauhauser.
Wer einen solchen Scheck erhält, sollte gegenüber der Bausparkasse erklären, dass man weder Kündigung noch Scheck akzeptiert - und zwar schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Die Kopien der Schreibenund den Rückschein sollten Sparer gut aufbewahren - zum Nachweis im Falle eines Prozesses.
Trotz der Kündigungswelle könnte sich Bausparen nach Auffassung von Sahr für manche lohnen - etwa für Modernisierer. Mit einem Bausparvertrag könnten sich Hausbesitzer schon Jahre im Voraus einen günstigen Kredit für ihre Modernisierung sichern, erklärt der Finanztest-Experte. „Der Zinssatz von meist zwei bis drei Prozent für das Bauspardarlehen steht heute schon fest.“ Andere Kredite seien hingegen abhängig von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt.
Sahr nennt noch eine weitere Zielgruppe: Wer Kleinsummen braucht, könnte darüber nachdenken. Denn bei Bausparverträgen spielt die Höhe des Darlehens keine Rolle - niedrige Zinsen bekommt man auch bei geringeren Beträgen. Ansonsten würden manche Banken hingegen Zinsaufschläge vom Kunden verlangen, wenn diese weniger als 30 000 oder 50 000 Euro brauchen.