Protokolle lesen ist Pflicht: Bei Wohnungskauf Folgekosten beachten
München (dpa/tmn) - Hohe Mieten, Eurokrise, drohende Inflation - die eigene Wohnung erscheint vielen Verbrauchern derzeit attraktiv. Dabei sollten Käufer aber nicht nur auf den Preis schauen. Ein genauer Blick in die Unterlagen verrät, ob Folgekosten auf sie zukommen.
Ob als Investition oder zur Selbstnutzung - beim Kauf einer Eigentumswohnung kommt es nicht nur auf den Preis an. Käufer müssten immer auch Folgekosten einkalkulieren, die etwa für eine anstehende Sanierung anfallen können, empfiehlt der Verein Wohnen im Eigentum in München. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Interessenten daher vor dem Kauf einen Blick in wichtige Unterlagen werfen. Eine Übersicht:
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Diese Dokumente sind inhaltlich im Prinzip identisch. „Sie sind sozusagen das Grundgesetz der Eigentümergemeinschaft“, sagt Thomas Münster vom Verein Wohnen im Eigentum. Geregelt wird darin unter anderem, wie die Kosten für Sanierungen unter den Eigentümern aufgeteilt werden.
Ein Beispiel: „Fenster und Balkone sind in der Regel Gemeinschaftseigentum“, sagt Münster. Das heißt: Werden sie saniert, werden die Kosten auf alle Eigentümer verteilt. „Allerdings müssen sie nicht zwingend von der Gemeinschaft bezahlt werden.“ Sind etwa nur im Vorderhaus Balkone, kann festgelegt werden, dass nur die Eigentümer dieser Wohnungen für Sanierungen zahlen müssen.
Beschlüsse der Eigentümerversammlung: Auch diese sind Pflichtlektüre für Käufer. Der Grund: Für Sanierungsmaßnahmen, die bereits beschlossen, aber noch nicht in Angriff genommen wurden, müssten auch Neueigentümer aufkommen, erklärt Münster. In der Regel sammelt der Verwalter alte Beschlüsse, der Kaufinteressent kann sie über den Verkäufer erhalten.
Tagesordnungen oder Protokolle:Sanierungen können auch anstehen, wenn es dazu noch keine offiziellen Beschlüsse gibt. Hinweise hierzu finden sich zum Beispiel in Tagesordnungen oder Protokollen der Eigentümerversammlungen der vergangenen Jahre. „Hier kann man sehen, ob über bestimmte Maßnahmen bereits diskutiert wurde“, sagt Münster.
Jahresabrechnung: Ein gutes Zeichen für Interessenten sei eine hohe Instandhaltungsrückstellung. „Da sollte man schauen, was an Sanierungskosten zu erwarten ist, und das mit den vorhandenen Rücklagen abgleichen“, sagt Münster. Wie hoch die Rücklagen für Sanierungen sind, könnten Interessenten in der Jahresabrechnung ablesen. „Eine hohe Rückstellung rechtfertigt auch einen höheren Kaufpreis“, sagt Münster.
Mehrheitsverhältnisse: Auch über die Mehrheitsverhältnisse in Wohnungsanlagen sollten Interessenten sich informieren. In vielen Anlagen hat ein einzelner Investor die Mehrheit. Dadurch kann er bestimmte Maßnahmen vorantreiben oder blockieren. „Es gibt rücksichtsvolle Investoren, aber auch solche, die Häuser um jeden Preis modernisieren wollen“, sagt Münster.
Infos zu den Mehrheitsverhältnissen bekommen Interessenten mündlich beim Verkäufer oder beim Verwalter. Sind die wenig auskunftsfreundlich, könne man auch beim Amtsgericht einen Blick ins Grundbuch beantragen, so Münster.